Führerscheinklassen

Diese Führerscheinklassen bilden wir aus.

Diese Führerscheinklassen bilden wir aus.

  • Fahrerlaubnisklasse B / BF17

    Die Fahrerlaubnisklasse B kann mit 16,5 Jahren (begleitetes Fahren mit 17) begonnen werden.
    Man darf Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A) bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) fahren und bis 8 Personen außer dem Fahrer befördern. Auch Anhänger bis 750kg zGM dürfen gezogen werden und bei mehr als 750 kg zGM darf die Kombination der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg nicht überschreiten.

  • Fahrerlaubnisklasse BE

    Voraussetzung bei dieser Fahrerlaubnisklasse ist der Führerschein der Klasse B.
    Bei der Fahrerlaubnisklasse BE dürfen Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug + Anhänger) bis zu 7000 kg zGM gefahren werden (maximal 3500 kg Zugfahrzeug + 3500 kg Anhänger).

  • Fahrerlaubnisklasse B196

    Die Schlüsselzahl B196 darf in einem Alter von 25 Jahren und bei Vorbesitz der Klasse B von mindestens 5 Jahren erworben werden. Mit dieser Schlüsselzahl dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A1 gefahren werden. Die Ausbildung umfasst eine Mindestdauer von 4 Doppelstunden klassenspezifischer Theorieunterricht und mindestens 5 Doppelstunden Praxisausbildung. Dies ist eine nationale Schlüsselzahl und darf somit nur in Deutschland gefahren werden. Eine Aufstiegsprüfung zur Klasse A2 ist nicht möglich.

  • Fahrerlaubnisklasse AM(15)

    Die Fahrerlaubnisklasse AM darf nun auch schon mit 15 Jahren (Beginn 14,5 Jahre) erworben werden.
    Man darf zweirädrige Kleinkrafträder (Roller), dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads) bis 45 km/h, 50 ccm und 4 kW Leistung fahren.
    Bei der Klasse AM15 muss man dazu sagen, dass dies ein nationaler Führerschein ist und somit nur in Deutschland gefahren werden darf.

  • Fahrerlaubnisklasse A1

    Die Fahrerlaubnisklasse A1 darf mit 15,5 Jahren erworben werden.
    Man darf zweirädrige Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis zu 125 ccm und 11 kW Leistung fahren. Des Weiteren darf man dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h und 50 ccm bis zu 15 kW Leistung fahren.

  • Fahrerlaubnisklasse A2

    Die Fahrerlaubnisklasse A2 darf mit 17,5 Jahren erworben werden. Bei einer Aufstiegsprüfung (Vorbesitz der Klasse A1, mindestens 2 Jahre, entfallen die Theorieprüfung und die besonderen Ausbildungsfahrten).
    Man darf Krafträder bis 35 kW Leistung, wobei die Motorleistung nicht um mehr als die Hälfte gedrosselt werden darf (also maximal 70 kW Leistung). Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nur bis 0,2 kW/kg betragen.

  • Fahrerlaubnisklasse A

    Die Fahrerlaubnisklasse A darf mit 23,5 Jahren erworben werden. Bei einer Aufstiegsprüfung ( Vorbesitz der Klasse A2, mindestens 2 Jahre, darf das Alter mindestens 20 Jahre betragen und es entfallen die Theorieprüfung und die besonderen Ausbildungsfahrten). Man darf Krafträder mit mehr als 45 km/h und mehr als 50 ccm fahren.